Unsere Kitas: Eingeschränkter Regelbetrieb ab dem 1. Juli

Kindergartenkinder
Bildrechte epd Bild Pfeffer

Zum 30. Juni 2020 endet das Betretungsverbot in unseren Kindergärten. Ab dem 1. Juli 2020 wird der eingeschränkte Regelbetrieb aufgenommen.

Hier finden Sie aktuelle Informationen dazu, sowie die Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

Aktuelle Informationen zu den Regelungen
ab dem 1. Juli 2020

Liebe Eltern,

ab dem 1. Juli 2020 ist im Bereich der Kindertagesbetreuung die Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb möglich. Die bislang noch bestehenden Betretungsverbote werden nicht über den 30. Juni 2020 hinaus verlängert. Damit gehen wir von der erweiterten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb über.

Eingeschränkter Regelbetrieb heißt, dass alle Kinder den Kindergarten wieder regulär besuchen dürfen, wenn sie

  1. keine Krankheitssymptome zeigen
  2. nicht in Kontakt mit einer infizierten Person stehen
  3. keiner sonstigen Quarantänemanahme unterstehen

Den Newsletter Nr. 349 mit allen wichtigen Informationen hierzug finden Sie weiter unten auf der Seite.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute, seien Sie behütet!

Mit herzlichen Grüßen
Ihre
Dörte Gold mit allen Evangelischen Kindergärten im Dekanat

Finanzielle Hilfe für Familie: Notfall-KiZ

Mit dem Notfall-Kinderzuschlag regelt das Bundesfamilienministerium von April bis September den Zugang zum Kinderzuschlag neu. Die Regelungen sind Teil des Sozialschutzpaketes der Bundesregierung. Auf dieser Website können Sie überprüfen, ob Ihnen Leistungen aus dem Notfall-KiZ zustehen.

Notfallgruppen

Für Kinder, deren Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind (beispielsweise im Gesundheitswesen oder bei der Polizei) und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind, werden Notfallgruppen gebildet. Im Informationsschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales ist beschrieben, ob Sie als Eltern zu dieser Gruppe zählen.

Änderungen am bem 16. Juni. Auch diese Kinder dürfen nun die Einrichtungen besuchen:

  1. Kinder, die zum Schuljahr 2021/22 schulpflichtig werden
  2. Krippenkinder, die am Übergang zum Kindergarten stehen
  3. Geschwisterkinder zu diesen beiden Gruppen

Änderungen ab dem 25. Mai:

  1. Vorschulkinder dürfen nun den Kindergarten besuchen.
  2. Geschwisterkinder von Kindern, die den gleichen Kindergarten besuchen dürfen (beispielsweise Vorschulkinder).

Änderungen ab dem 11. Mai:

  1. Notbetreuung aufgrund des Bedarfs des Kindes.
  2. Bedarf bei Eltern, bei denen ein Elternteil beruflich bedingt auswärts wohnt (mindestens vier Tage die Woche).
  3. Bedarf bei Alleinerziehenden, die sich in Ausbildung / Studium befinden.

Änderung ab dem 27. April:

  1. Erwerbstätige Alleinerziehende können ihre Kinder zur Notbetreuung bringen, wenn sie aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihres Kindes gehindert sind. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur kommt es dabei nicht an.
  2. Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit beiden Elternteilen, genügt es, wenn nur ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Dies galt bisher nur für die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege.
  3. Auch Abschlussschüler/-innen können ihre Kinder in der Notbetreuung betreuen lassen, wenn sie aufgrund des Besuchs des Unterrichts der Abschlussklasse an einer Betreuung gehindert sind.

Bitte melden Sie sich im Kindergarten oder bei unserer Geschäftsleitung Dörte Gold, falls Sie unter die Ausnahmeregelung fallen.

Hier können Sie die Erklärungen zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung) herunterladen. Seit dem 27. April gibt es je nach Berechtigungsgrund unterschiedliche Formulare:

Informationen des Bayerischen Staatsministeriums

Auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales finden Sie aktuelle Informationen.

Hier finden Sie den Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums vom 17. Juni zum eingeschränkten Regelbetrieb ab dem 1. Juli 2020:

Hier finden Sie den Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums vom 29. Mai. Die Notgruppen werden erneut ausgeweitet:

Hier finden Sie den Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums vom 19. Mai. Die Notgruppen werden ab dem 25. Mai auf Vorschulkinder und Geschwisterkinder erweitert:

Hier finden Sie die Allgemeinverfügung des BaySTMGP vom 8. Mai:

Hier finden Sie den Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums vom 7. Mai. Er bestimmt weitere Berechtigte für die Notgruppen ab dem 11. Mai:

Hier finden Sie den Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums vom 26. April, in dem unter anderem der Kreis der Berechtigten für Notgruppen auf Abschlussschüler erweitert wird:

Hier finden Sie den Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums vom 23. April, unter anderem mit genauer Definition, wer als „alleinerziehend“ gilt:

Hier finden Sie den Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums vom 20. April mit Hinweisen zur Ausweitung der Notfallgruppen ab dem 27. April:


Hier finden Sie den Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums vom 6. April mit Hinweisen zum Krippengeld:


Hier finden Sie den Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 2. April. Für Eltern ist besonders Punkt 2 interessant: Sie finden Hinweise zu den finanziellen Leistungen für Familien und welche Beratungsstellen Ihnen zur Verfügung stehen.


Hier finden Sie den Newsletter vom 21. März des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Der Kreis der Berechtigten für eine Notgruppe wurde hier noch einmal geändert. Die Änderung betrifft Mitarbeiter in der Pflege:


Hier finden Sie den Elternbrief vom 17. März des Bayerischen Staatministeriums für Familie, Arbeit und Soziales in verschiedenen Sprachen:


Hier finden Sie das neuste Informationsschreiben vom 21. März des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Der Kreis der zur Notbetreuung Berechtigten wurde ausgeweitet: Im Bereicht der Pflege und der Gesundheitsversorgung besteht ab Montag, 23. März, die Berechtigung zur Notbetreuung schon dann, wenn ein Elternteil in einem dieser Bereiche tätig ist.


Hier finden Sie das aktualisierte Informationsschreiben vom 13. März, 20.47 Uhr des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Die Bereiche, die zur „kritischen Infrastruktur“ gehören, wurden um die Lebensmittelversorgung ergänzt:


Hier finden Sie das Informationsschreiben vom 13. März, 15.16 Uhr des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales: